{"id":885,"date":"2024-02-27T17:44:55","date_gmt":"2024-02-27T16:44:55","guid":{"rendered":"https:\/\/mona.ilogs.systems\/agb\/"},"modified":"2024-03-12T16:55:54","modified_gmt":"2024-03-12T15:55:54","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mona.ilogs.systems\/ch\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><div class=\"vc_row wpb_row row top-row wpb_custom_034b39d9bc6c6b310d69e39f0ccf274f\"><div class=\"vc_column_container col-md-12\"><div class=\"wpb_wrapper vc_column-inner\">\r\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element wpb_custom_7c91d232724f73626cc933bd95b25ff0\" >\r\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\r\n\t\t\t<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (B2B)<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>F\u00fcr Gesch\u00e4ftspartner. Stand: 08.03.2024<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Umfang &amp; G\u00fcltigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Diese\u00a0<strong>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong>\u00a0der\u00a0<strong>ILOGS Information Intelligence GmbH<\/strong>\u00a0\u2013 in Folge \u201c<strong>ILOGS<\/strong>\u201d genannt \u2013 f\u00fcr Firmenkunden (B2B) \u2013 nachfolgend AGBs \u2013 gelten immer, sofern nicht in Vereinbarungen mit dem Vertragspartner \u2013 in Folge\u00a0<strong>\u201cKunde\u201c<\/strong>\u00a0genannt \u2013 entsprechende Regelungen getroffen werden.<\/p>\n<p><strong><u>Die Reihenfolge der G\u00fcltigkeit ist:<\/u><\/strong><br \/>\n1. Individualvereinbarungen in Vertr\u00e4gen mit Kunden<br \/>\n2. AGBs der ILOGS<br \/>\n3. Allf\u00e4llige gesetzliche Bestimmungen<\/p>\n<p>Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von ILOGS schriftlich best\u00e4tigt und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden. Einkaufsbedingungen des Kunden werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Gegenstand<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Diese AGBs regeln die \u00dcberlassung und Nutzung sowie den Betrieb und die Wartung von ILOGS-Lizenzmaterial.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Lizenzmaterial im Sinne dieser AGBs umfasst Standard- und Individualsoftware in maschinenlesbarer Form einschlie\u00dflich zugeh\u00f6riger Dokumentation.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">ILOGS gew\u00e4hrt dem Kunden zu den nachstehenden Bedingungen ein nicht \u00fcbertragbares und nicht ausschlie\u00dfbares Recht zur Nutzung vom Lizenzmaterial auf definierten Maschinen sowie definierten Standorten und erbringt dazu Services.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ein Vertrag zwischen ILOGS und dem Kunden kommt mit Unterzeichnung eines Kauf-, Miet- bzw. Wartungsvertrages oder einer schriftlichen Bestellung durch den Kunden zustande.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Leistung &amp; Pr\u00fcfung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>3.1. Standardsoftware<br \/>\n<\/strong>Bei Standardprogrammen best\u00e4tigt der Kunde mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>3.2. Individualsoftware<\/strong><br \/>\nDie Erstellung von Individualsoftware erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen und Unterlagen. Grundlage f\u00fcr die Erstellung ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung. Diese Leistungs-beschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Sp\u00e4ter auftretende \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>3.3. ASP oder SaaS<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">ILOGS bietet f\u00fcr sein Lizenzmaterial auch den Betrieb des Systems in einem modernen Rechenzentrum an. Dies erfolgt in Form von \u201eApplication Service Providing\u201c oder als klassische Cloud-L\u00f6sung (\u201eSoftware-as-a-Service\u201c).<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung durch ILOGS. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ab der 2. Mahnung zur Zahlung von Verzugszinsen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>3.4. Abnahme<\/strong><br \/>\nSp\u00e4testens vier Wochen nach Lieferung der Individualsoftware bzw. Betrieb (in Form von SaaS oder ASP) ist durch den Kunden eine Abnahme durchzuf\u00fchren. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden best\u00e4tigt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">L\u00e4sst der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraums als\u00a0<strong>abgenommen<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Allf\u00e4llig auftretende M\u00e4ngel, dies sind Abweichungen von der genehmigten Leistungsbeschreibung sind, vom Kunden ausreichend dokumentiert, bei ILOGS schriftlich zu melden. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das hei\u00dft, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach M\u00e4ngelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen leichter M\u00e4ngel abzulehnen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>4.Service Levels<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Meldung von St\u00f6rungen erfolgt \u00fcber E-Mail an iagsupport@ilogs.systems und f\u00fcr Fehler der\u00a0<strong>Kategorie 1<\/strong>\u00a0steht eine Hotline zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>4.1. Fehlerklassen<br \/>\n<\/strong><br \/>\n<strong>Blocker\/Kritisch (= Klasse\/Kategorie 1)<\/strong><br \/>\nDie zweckm\u00e4\u00dfige Nutzung eines oder mehrerer Softwaremodule oder des IT-Gesamtsystems ist nicht m\u00f6glich oder unzumutbar eingeschr\u00e4nkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Gesch\u00e4ftsabwicklung oder Sicherheit. Das sind vor allem Fehler, die eine weitere Verarbeitung ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Funktionsbezogene Beispiele:<\/strong>\u00a0Systemstillstand ohne Wiederanlauf, Datenverlust\/Datenzerst\u00f6rung, falsche Ergebnisse bei zeitkritischer Massenverarbeitung von Daten.<\/p>\n<p><strong>Ma\u00dfnahmen:<\/strong>\u00a0Der Beginn der Fehleranalyse ist in\u00a0<strong>Kapitel 4.3<\/strong>\u00a0beschrieben. Diese Fehler werden zumeist mit Hotfixes, Patches oder Konfigurations\u00e4nderungen behoben. Eine\u00a0<strong>telefonische Kontaktaufnahme<\/strong>\u00a0mit ILOGS ist in diesem Fall zwingend erforderlich!<\/p>\n<p><strong>Schwer (= Klasse\/Kategorie 2)<\/strong><br \/>\nDie zweckm\u00e4\u00dfige Nutzung zumindest eines oder mehrerer Softwaremodule ist ernstlich eingeschr\u00e4nkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Gesch\u00e4ftsabwicklung oder Sicherheit, l\u00e4sst aber eine Weiterarbeit zu.<\/p>\n<p><strong>Funktionsbezogene Beispiele:<\/strong>\u00a0Falsche oder inkonsistente Verarbeitung, sp\u00fcrbare Unterschreitung der vereinbarten Leistungsdaten des IT-Systems, H\u00e4ufung von kurzfristigen St\u00f6rungen des IT-Betriebs.<\/p>\n<p><strong>Ma\u00dfnahmen:<\/strong>\u00a0Der Beginn der Fehleranalyse ist in\u00a0<strong>Kapitel 4.3<\/strong>\u00a0beschrieben. Diese Fehler werden zumeist mit Hotfixes, Patches oder Konfigurations\u00e4nderungen behoben.<\/p>\n<p><strong>Niedrig (= Klasse\/Kategorie 3)<\/strong><br \/>\nDie zweckm\u00e4\u00dfige Nutzung eines oder mehrerer Softwaremodule ist leicht eingeschr\u00e4nkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Gesch\u00e4ftsabwicklung oder Sicherheit, l\u00e4sst jedoch eine weitere Verarbeitung uneingeschr\u00e4nkt zu.<br \/>\n<strong><br \/>\nFunktionsbezogene Beispiele:<\/strong>\u00a0Falsche Fehlermeldung\/ein Programm geht in einen Wartezustand und kann nur durch Bet\u00e4tigen einer Taste wieder aktiviert werden.<br \/>\n<strong><br \/>\nMa\u00dfnahmen:\u00a0<\/strong>ILOGS beginnt in angemessener Zeit mit der Bearbeitung des Fehlers durch qualifiziertes Personal und sorgt, soweit m\u00f6glich, f\u00fcr eine Korrektur der Fehlerursache\u00a0\u2013 z. B. durch eine Konfigurations\u00e4nderung der Software, Behebung von Softwarefehlern im Rahmen der Release Politik.<\/p>\n<p><strong>Trivial (= Klasse\/Kategorie 4)<\/strong><br \/>\nDie zweckm\u00e4\u00dfige Nutzung eines oder mehrerer Softwaremodule ist ohne Einschr\u00e4nkung m\u00f6glich. Der Fehler hat keinen oder nur geringf\u00fcgigen Einfluss auf die Gesch\u00e4ftsabwicklung oder Sicherheit. Das sind vor allem Sch\u00f6nheitsfehler oder Fehler, die von Mitarbeitern des LN selbst umgangen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Funktionsbezogene Beispiele:\u00a0<\/strong>St\u00f6rende zus\u00e4tzliche Ausgaben am Bildschirm, Dokumentationsfehler oder Schreibfehler.<\/p>\n<p><strong>Ma\u00dfnahmen:\u00a0<\/strong>ILOGS sorgt ohne besondere Priorit\u00e4t im Rahmen geplanter vorbeugender Wartung oder der Release Politik f\u00fcr die Fehlerbehebung.<\/p>\n<p><strong>4.2. Ausfallsh\u00e4ufigkeit und Verf\u00fcgbarkeit<\/strong><br \/>\nILOGS garantiert eine 99-prozentige, durchschnittliche Verf\u00fcgbarkeit der Software innerhalb der Wartungsbereitschaftszeiten. Diese sind an den \u00f6sterreichischen Werktagen von\u00a0<strong>Montag bis Freitag<\/strong>, jeweils von\u00a0<strong>08:00 bis 16:00 Uhr<\/strong>.\u00a0Au\u00dferhalb dieser Zeiten wird der Betrieb weiterhin angeboten, unterliegt jedoch keiner garantierten Verf\u00fcgbarkeit.<\/p>\n<p>Liegt der Fehler am zugrundeliegenden System (Hardware, Betriebssystem, Datenbank-Server, Netzwerk, etc.) z\u00e4hlt das nicht als Ausfall im Sinne der Verf\u00fcgbarkeit.<\/p>\n<p>Das System gilt als ausgefallen, wenn ein Fehler der\u00a0<strong>Klasse 1<\/strong>\u00a0vorliegt und mehr als 25% der Anwender an ihren Arbeitspl\u00e4tzen w\u00e4hrend der Betriebszeiten nicht arbeiten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>4.3. Wartungsbereitschaft und Reaktionszeiten<\/strong><br \/>\nSofern nicht anders vereinbart, bietet ILOGS eine Wartungsbereitschaft (Supportbereitschaft) in den Wartungsbereitschaftszeiten. Vorbeugende Wartung und \u00c4nderungen des Systems werden entweder mit dem Kunden gesondert vereinbart oder finden von\u00a0<strong>Montag bis Freitag<\/strong>\u00a0<strong>zwischen 19 und 22 Uhr<\/strong>\u00a0statt. In dieser Zeit kann es zu Beeintr\u00e4chtigungen des Betriebes kommen.<\/p>\n<p>Die Reaktionszeit ist der Zeitraum ab der Verst\u00e4ndigung von ILOGS durch den Kunden bis zur schriftlichen (per E-Mail) oder telefonischen Kontaktaufnahme von ILOGS mit dem Kunden. F\u00e4llt der Zeitraum der Reaktionszeit \u00fcber die Grenze der Wartungsbereitschaft l\u00e4uft die Reaktionszeit mit Beginn der Wartungsbereitschaft am n\u00e4chsten Tag weiter.<\/p>\n<p>Die Reaktionszeiten betragen bei Fehler der\u00a0<strong>Klasse 1 binnen\u00a0<\/strong>zwei Stunden und bei Fehler der\u00a0<strong>Klasse 2<\/strong>\u00a0binnen vier Stunden.<\/p>\n<p><strong>4.4. Fehlerbehebungszeit<\/strong><br \/>\nF\u00fcr Fehler der\u00a0<strong>Klasse 1<\/strong>\u00a0und\u00a0<strong>Klasse 2<\/strong>\u00a0wird binnen zwei Stunden ab best\u00e4tigter Fehlermeldung mit der Behebung des Fehlers begonnen.<\/p>\n<p><strong>4.5. Sicherheit<\/strong><br \/>\nDas System ist mit allgemein \u00fcblichen Sicherheitsvorkehrungen gegen Hacker und Viren ausgestattet.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>5.Liefertermin<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die vereinbarten Liefertermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von ILOGS angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die genehmigte Leistungsbeschreibung lt.\u00a0<strong>Punkt<\/strong>\u00a0<strong>3.2<\/strong>, zur Verf\u00fcgung stellt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind von ILOGS nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug von ILOGS f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Preise &amp; Zahlungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die von ILOGS gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind sp\u00e4testens zwei Wochen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und\/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist ILOGS berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung durch ILOGS. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ab der zweiten Mahnung zur Zahlung von Verzugszinsen in H\u00f6he von 10% p.a. verpflichtet. ILOGS beh\u00e4lt sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Jedenfalls hat der Vertragspartner alle notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls gelten die Forderungen als anerkannt. Einwendungen hindern nicht die F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Zudem ist ILOGS bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen aus Vertr\u00e4gen mit schriftlicher Verst\u00e4ndigung an den s\u00e4umigen Vertragspartner bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung auszusetzen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die angegebenen Entgelte sind wertgesichert auf Basis des \u00f6sterreichischen Verbraucherpreisindex VPI 2005.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Urheberrecht &amp; Nutzung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Alle Rechte am Lizenzmaterial einschlie\u00dflich aller vom Kunden hergestellten Kopien des maschinenlesbaren Lizenzmaterials, auch wenn es bearbeitet, \u00fcbersetzt, unver\u00e4ndert oder mit anderen Programmen verbunden wurde, bleiben bei ILOGS. Der Kunde ist verpflichtet, auf all diesen Kopien den Copyright-Vermerk von ILOGS anzubringen. Der Kunde verpflichtet sich Lizenzmaterial \u2013 einschlie\u00dflich Kopien jeder Art, ohne zeitliche Begrenzung \u2013 Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Aufl\u00f6sung des Betriebes bzw. eines Konkurses, aber auch die kurzfristige \u00dcberlassung zur Herstellung von Reproduktion, zieht Schadensersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Kunde ist damit einverstanden, dass von ihm beauftragte Individualsoftware oder Teile davon zur allgemeinen Nutzung durch ILOGS wiederverwendet werden k\u00f6nnen. Dadurch kann die Individualsoftware kosteng\u00fcnstiger erstellt werden.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden durch ILOGS ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Softwareauftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Kunden nicht erbracht wird.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden ILOGS von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der Lieferfrist.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von ILOGS m\u00f6glich. Ist ILOGS mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von 10% des Kaufpreises bzw. der Miete \u00fcber zwei Jahre zu verrechnen.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht m\u00f6glich ist, Fehler in Software-Programmen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschlie\u00dfen. Gegenstand dieser Gew\u00e4hrleistung ist, dass das genutzte und vom Kunden nicht bearbeitete Lizenzmaterial, wie in der Produkt-information oder dem Angebot beschrieben, grunds\u00e4tzlich brauchbar ist und im Wesentlichen gem\u00e4\u00df dem begleitenden, schriftlichen Material arbeitet.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Gew\u00e4hrleistungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Lieferung bzw. der Abnahme. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind nur g\u00fcltig, wenn sie reproduzierbare M\u00e4ngel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcgen werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer M\u00e4ngel, welche vom ILOGS zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom ILOGS durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Hilfestellung, Fehlerdiagnosen sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden von ILOGS gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn \u00c4nderungen im Lizenzmaterial oder der darunterliegenden Infrastruktur (z.B. Betriebssystem, Datenbank, etc.) vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bei der Behebung von solchen St\u00f6rungen wird ILOGS dem Kunden bestm\u00f6glich unterst\u00fctzen. ILOGS \u00fcbernimmt jedoch keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die durch die Programmunterst\u00fctzung erzielten Ergebnisse und daf\u00fcr, dass s\u00e4mtliche St\u00f6rungen behoben wurden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr die Fehlerfreiheit des Lizenzmaterials kann aus den im ersten Absatz genannten Gr\u00fcnden keine Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen werden. Insbesondere \u00fcbernimmt ILOGS keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden gen\u00fcgen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Anspr\u00fcche des Kunden &amp; Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Haftung von ILOGS f\u00fcr Lizenzmaterial oder den Betrieb beschr\u00e4nkt sich auf die R\u00fcckerstattung des Kaufpreises bzw. bei einem Betriebsmodell in Form von ASP oder SaaS maximal sechs Monatsgeb\u00fchren. Die Gew\u00e4hrleistung ist nichtig, wenn der Fehler des Lizenzmaterials aus einer nachfolgenden Besch\u00e4digung oder missbr\u00e4uchlicher oder falscher Anwendung entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>10.1. Keine Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den<\/strong><br \/>\nIm h\u00f6chstm\u00f6glichen Umfange innerhalb des jeweiligen g\u00fcltigen Rechts sind jegliche Schadenersatzanspr\u00fcche an ILOGS (darunter ohne Einschr\u00e4nkung, Anspr\u00fcche aus Gewinnverlusten, Unterbrechung der gesch\u00e4ftlichen Funktionen, Verlust von Informationen des Unternehmens oder andere geldwerte Verluste) ausgeschlossen, die aus der Verwendung oder der Unm\u00f6glichkeit der Verwendung des Lizenzmaterials (Softwarefehler, St\u00f6rungen im ASP, etc.) entstehen.<\/p>\n<p><strong>10.2. Gesetzliche Haftung<\/strong><br \/>\nF\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, Garantien, Arglist, Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit haftet ILOGS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Abwerbeverbot<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung \u2013 auch u\u0308ber Dritte \u2013 von Mitarbeitern, die bei der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrags und zw\u00f6lf Monate nach Beendigung des Vertrags unterlassen. Der dagegen versto\u00dfende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in der H\u00f6he eines Bruttojahresgehalts des Mitarbeiters zu zahlen.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Datenschutz &amp; Geheimhaltung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Kunde und ILOGS verpflichten sich und ihre Mitarbeiter, \u00fcber technische, kaufm\u00e4nnische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren und Informationen dar\u00fcber nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde versichert ILOGS, dass an ihn gerichtete schriftliche Konzepte oder Angebote und deren Inhalte mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Entgegennahme vertraulich behandelt werden. Damit wird insbesondere eine Offenlegung oder Weitergabe von Konzepten, Angeboten oder Teilen davon an Dritte ausgeschlossen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch unbefristet f\u00fcr die Zeit nach Beendigung eines Vertrages oder einer Vereinbarung.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Vetragsdauer<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres durch einen eingeschrieben Brief gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Beide Parteien verzichten jedoch ausdr\u00fccklich auf die K\u00fcndigung vor Ablauf von 12 Monaten ab Abnahme und vollst\u00e4ndiger Lieferung bzw. Rollout der bestellten Menge. Das unverzichtbare Recht auf K\u00fcndigung aus wichtigem Grund wird dadurch nicht ber\u00fchrt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Handlungsunf\u00e4higkeit des anderen Vertragspartners. Will der Kunde aus sonstigen Gr\u00fcnden den Vertrag vorzeitig aufl\u00f6sen, so gilt dieser mit der Annahme der Erkl\u00e4rung durch die andere Partei unter der nachfolgend genannten Bedingung als aufgel\u00f6st:<br \/>\nBei vorzeitiger Aufl\u00f6sung des Vertrages aus sonstigen Gr\u00fcnden durch den Kunden hat ILOGS unabh\u00e4ngig vom Eintritt und Nachweis eines ihm erwachsenen Schadens oder eines Verschuldens der aufl\u00f6senden Partei Anspruch auf mindestens die H\u00e4lfte jener laufenden Entgelte, die f\u00fcr die Dauer des K\u00fcndigungsverzichtes noch zu zahlen gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Verrechnung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>14.1. Verrechnungsbeginn<\/strong><br \/>\nBei Standardsoftware erfolgt die Verrechnung nach Lieferung. Bei Individualsoftware und ASP\/SaaS beginnt die Verrechnung mit dem Tag der Abnahme.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>14.2. Verrechnungsmenge<\/strong><br \/>\nWenn nicht anders vereinbart, wird die dem Auftrag zu Grunde liegende Menge verrechnet. Durch einen schriftlichen Rolloutplan kann davon abweichend eine stufenweise Inbetriebnahme vereinbart und aliquot verrechnet werden.<\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Salvatorische Klausel<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam, unzul\u00e4ssig sein oder werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahekommt.<\/p>\n<ol start=\"16\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Normalarbeitszeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Normalarbeitszeit betr\u00e4gt acht Stunden pro Tag. Sie beginnt um\u00a0<strong>08.00 Uhr<\/strong>\u00a0und endet inkl. einer Pause um\u00a0<strong>17.00 Uhr<\/strong>.<\/p>\n<ol start=\"17\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Namens- und Adress\u00e4nderungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Kunde hat \u00c4nderungen seines Firmenwortlautes oder seiner Anschrift ILOGS umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine \u00c4nderungsmeldung, gelten Schriftst\u00fccke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.<\/p>\n<ol start=\"18\">\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> Gerichtsstand &amp; Schlu\u00dfbestimmungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Gerichtsstand fu\u0308r alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist fu\u0308r beide Parteien der Firmensitz von ILOGS.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach \u00f6sterreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgef\u00fchrt wird. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur soweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.<\/p>\n\r\n\t\t<\/div>\r\n\t<\/div>\r\n<\/div><\/div><\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (B2B) F\u00fcr Gesch\u00e4ftspartner. Stand: 08.03.2024 Umfang &amp; G\u00fcltigkeit Diese\u00a0Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0der\u00a0ILOGS Information Intelligence GmbH\u00a0\u2013 in Folge \u201cILOGS\u201d genannt \u2013 f\u00fcr Firmenkunden (B2B) \u2013 nachfolgend AGBs \u2013 gelten immer, sofern nicht in Vereinbarungen mit dem Vertragspartner \u2013 in Folge\u00a0\u201cKunde\u201c\u00a0genannt \u2013 entsprechende Regelungen getroffen werden. Die Reihenfolge der G\u00fcltigkeit ist: 1. 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